Da uns in letzter Zeit vermehrt Anfragen, was es denn mit der aktuellen Änderungen der Hundeverordnung in Hessen auf sich hat und welche Konsequenzen daraus für hessische Rottweilerhalter entstehen, möchten wir gerne auf dieser Seite die aktuelle Situation darstellen und erklären. Grundsätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass unsere Hunde nicht gefährlich sind. Unsere Hunde sind genau wie alle anderen auf solchen "Listen" weder grundsätzlich aggressiv noch "Killerbestien", sie ticken nicht grundlos plötzlich aus und besitzen auch keine doppelten Zahnreihen, keine größere "Beißkraft" oder besonders ausgeprägte Muskeln im Kieferbereich. Das sind schlicht Märchen. Tatsache ist: Rottweiler sind Hunde wie alle anderen und verhalten sich so, wie wir es ihnen beibringen. Aber nun erst einmal zu den Fakten, was Hessen anbelangt: | ||||||||
| Was ist der Stand der Dinge? | ![]() | |||||||
Die letzte „Gefahrenverordnung über das Halten und Führen von Hunden“ in Hessen, kurz HVO, trat zum 31.12.2008 außer Kraft. Es musste also eine neue her. Mittels eines Beteiligungsverfahrens konnten verschiedene Stellen, unter anderem der VDH unter Zuhilfenahme des ADRK sowie die Landestierärztekammer ihre Stellungnahmen zu einem neuen Entwurf abgeben. Der neue Entwurf für eine Hundeverordnung sollte ursprünglich ab dem 15.11.2008 für 5 Jahre in Kraft treten. Letztendlich wurde die neue Verordnung am 16.12.2008 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen veröffentlicht, d.h. sie ist einen Tag später in Kraft getreten. Sie läuft am 31.12.2012 aus. Da es sich um eine Verordnung handelt, kann der hessische Minister des Innern und für Sport diese ohne eine Entscheidung des hessischen Landtag verabschieden. Dies ist eine Vorgehensweise, die für | ||||||||
| Asmus freut sich über Streicheleinheiten | ||||||||
| einige Bereiche die Regel ist und grundsätzlich dazu dient, das Verfahren zu beschleunigen und nicht unnötig aufzuhalten oder hinzuziehen. Es handelt sich hier nicht, wie hier und da zu lesen ist, um ein "einmaliges" oder "nicht rechtmäßiges" Verfahren, ganz im Gegenteil. | ||||||||
| Was sieht die neue Verordnung vor? | ||||||||
Die neue Verordnung hat unter anderem die Rasse Rottweiler in die Liste der „vermutlich gefährlichen“ Hunde aufgenommen . Dies bedeutet für die Rottweiler in Hessen wie auch für deren Halter einige Konsequenzen (dazu mehr unter Was bedeutet das für mich als Rotti-Halter?). Die Rassen Mastiff und Mastino Napoletano wurden im Gegenzug aus der bisherigen Liste gestrichen. Weitere wichtige Veränderungen im neuen Entwurf sind die Einführung einer unbefristeten Haltungserlaubnis, eine erweiterte Möglichkeit der Gemeinden zur Anordnung von Leinenzwang und eine Sonderregelung für Polizei-Diensthunde. Interessant auch für Nicht-Rottweiler-Halter: In Hessen muss jeder Hund mit einem Halsband versehen sein, das Name und Anschrift sowie Telefonnummer seines Halters aufweist. Kein Hund, egal welcher Rasse, darf unbeaufsichtigt laufen gelassen werden. | ||||||||
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Wieso ausgerechnet der Rottweiler? | |||||||
Die letzte Hundeverordnung war bereits Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens vor dem Hessischen Verwaltungs-gerichtshof. Dieser hat in seinem Urteil vom 27.01.2004 (11 N 529/03) die Rechtmäßigkeit der HVO erklärt und insbesondere die Listung von Hunderassen nicht beanstandet. Die letzte HVO ist also „gerichtsfest“, d.h. mit einer Klage könnte man derzeit keine Änderung erreichen. Dem Verordnungsgeber wurde auferlegt, er möge die HVO nach neuesten Erkenntnissen regelmäßig kontrollieren. Rassen, bei denen innerhalb des Beobachtungszeitraums keine Vorfälle mit Verletzungsgefahr für Tier und Mensch | ||||||||
| Dana - keine Probleme mit Hunden aller Rassen und Größen | ||||||||
festgestellt wurden und die bei den Wesensüberprüfungen eine Versagerquote von weniger als 3 % haben, werden von der Liste der vermutlich gefährlichen Hunde gestrichen. Die Betonung liegt hier allerdings auf dem "und", denn alle gelisteten Rassen haben de facto eine Versagerquote von weniger als 1% bei Wesenstests. Vorfälle gibt es allerdings trotzdem noch. Aus diesem letztem Beobachtungszeitraum existiert eine „zusammenfassende Betrachtung der hessischen Statistiken über gefährliche Hunde(rassen) 2000 bis 2006“. In dieser Statistik wurden in diesen sechs Jahren Hundebisse in Hessen nach Rassenzugehörigkeit und Schwere des Vorfalls (leicht, mittel, schwer) geführt. Die Zahl der Vorfälle stieg von 2000 (72 gemeldete Vorfälle) bis 2006 (234 gemeldete Vorfälle) stark an. Bei den Vorfällen, bei denen Menschen leicht verletzt wurden, sind die meisten drei beteiligten Hundegruppen Schäferhunde, „Sonstige“ (ungeklärte oder nicht anerkannte Rassen) und Rottweiler. Weit davon abgeschlagen rangieren im unteren Feld die gelisteten Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pitbull usw. Bei den Vorfällen mit mittlerer Schwere ist das Feld ähnlich verteilt, bei den schweren Vorfällen ist es recht gemischt (es gab beispielsweise 2006 aber auch „nur“ 7 schwere Verletzungsfälle). Leider ist zu sagen, dass viele Hundehalter anscheinend nur die eigene Rasse sehen - dabei existieren "Rasselisten" schon lange in Hessen. Nur der Rotti war bisher nicht dabei - scheinbar gab es für viele deshalb bisher gar keinen Grund, sich zu informieren oder gar gegen solcherlei Rassendiskriminierung anzugehen. Aber auch Bullterrier, Dogo Argentino und Co sind zu Unrecht als "gefährlich" verrufen. | ||||||||
| Offene Fragen | ||||||||
Es lässt sich durchaus anzweifeln, ob die Statistik tatsächlich auch das aussagt, was dem geneigten Leser im ersten Moment suggeriert wird. Zum einen wurden lediglich die Zahlen der Gesamtvorfälle eingebracht, nicht aber die Gesamtpopulation der jeweiligen Tiere in Hessen – würden die Beißvorfälle prozentual auf die jeweilige Größe der Population umgelegt, dürfte das Bild etwas anders aussehen, denn die tatsächlich am meisten vertretenen Rassen in Hessen sind Schäferhund, „Sonstige“ und Rottweiler. Ein weiteres Problem ist, wie viele Bisse tatsächlich gemeldet wurden – und ob nicht gerade bei größeren Rassen durch die leider stattfindenden Hetzkampagnen in diversen Medien einem Beißvorfall grundsätzlich mehr Beachtung geschenkt wird als einem Beißvorfall mit einem kleineren Hund („Ach, das war ja nur Nachbars Dackel, lass mal gut sein...“). | ![]() | |||||||
| Freundlich im Umgang mit Kindern - eben ein echter Rotti | ||||||||
Es stellt sich auch die Frage, ob es sich bei dem starken Anstieg der Vorfälle tatsächlich um ein Mehr an Vorfällen handelt oder um ein Mehr an eingegangenen Meldungen. Eine interessante Tatsache ist aber – wenn denn die Neufassung der HVO sich unter anderem auf diese Statistik stützt – warum sind dann nicht auch Schäferhunde und „Sonstige“ vermutlich gefährlich? Leider dürften alle diese offenen
Fragen vorerst ungeklärt bleiben. | ||||||||
| Was bedeutet das für mich als Rotti-Halter? | ||||||||
Man unterscheidet nun zwischen
Hunde, die bereits vor dem 31.12.2008 gehalten wurden und deren Haltung bis zum 30.06.2009 schriftlich bei der zuständigen Stadt/Gemeinde angezeigt wird (also gemeldet wird), gelten auch in Zukunft als „nicht gefährlich“. Verkürzt nennt man dies „Bestandsschutz“. Das heißt im Klartext: Das einzige, was Sie tun müssen, ist es, den Hund bei der Stadt anzumelden (wenn nicht schon längst geschehen) bzw. darauf hinzuweisen, dass es sich um einen vor dem in Kraft treten der Verordnung geborenen Hund handelt. Ansonsten gelten für Sie keine anderen Regelungen wie für jeden anderen Hundehalter auch. Sie erhalten dann von der Stadt eine Bestätigung, dass es sich bei Ihrem Hund um einen nicht gefährlichen handelt. Da allerdings viele Bedienstete auf den Gemeinden in Hundefragen nicht bewandert sind, empfehlen wir ihnen, sich selbst persönlich dorthin zu begeben und den Sachverhalt genau darzulegen. Die Bestätigung der Stadt/Gemeinde muss bei jedem Spaziergang mit dem Hund mitgeführt werden. Wir würden Ihnen allerdings empfehlen, zusätzlich beim Spaziergang sowohl den ausgedruckten Passus zum Bestandsschutz wie auch eine Kopie der Ahnentafel (Beweis des Geburtsdatums und der Übergabe an den Halter) mit sich zu führen, um im Zweifelsfall schnell die Richtigkeit ihres Tuns nachweisen zu können. Rottweiler, die nach dem 31.12.2008 angeschafft werden, gelten als „vermutlich gefährliche Hunde“ - unabhängig davon, ob es einen Vorfall gab oder der Hund einfach völlig unbehelligt in seiner Familie lebt. Das bedeutet folgendes: | ||||||||
Der Halter muss
| Der Hund muss
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Zudem ist die Vermehrung, Abgabe, Erwerb oder Handel mit und von gefährlichen Hunden verboten. Dieses Verbot gilt allerdings nicht für Hunde mit positiv abgelegtem Wesenstest. Es besteht also kein generelles Zuchtverbot. Sachkundenachweis und Wesensüberprüfung müssen erst dann vorgenommen werden, wenn der Hund 15 Monate alt ist, sollte er nicht vorher schon auffällig geworden sein. Sind die übrigen Voraussetzungen zur Haltung des betreffenden Hundes erfüllt, kann die Stadt solange eine vorläufige Haltungserlaubnis aussprechen. Eine "richtige" Haltungserlaubnis von maximal vier Jahren kann nur mit dem Nachweis aller der oben genannten Punkte bei der Stadt erlangt werden. Die ausgesprochene Haltungserlaubnis kann jeder Zeit widerrufen werden, sollte einer der obigen Punkte nicht erfüllt werden. Eine befristete Haltungserlaubnis kann zu einer unbefristeten werden, wenn über einen Zeitraum von mehr als 7 Jahren immer wieder befristete Haltungserlaubnisse für genau diesen Hund ausgestellt wurden oder der Hund bereits über 10 Jahre alt ist. Zusätzlich sollten Sie wissen, dass einige Städte und Gemeinden in Hessen für "gefährliche" Hunde eine erhöhte Hundesteuer verlangen. Bei einigen kann man diese mit Vorlage eines positiven Wesenstests umgehen, in anderen Städten bleibt die erhöhte Steuer unabhängig davon bestehen. Wie dies bei Ihnen gehandhabt wird, können Sie bei Ihrer Stadt erfragen. | ||||||||
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Ja. Nicht als gefährlich gelten Rottweiler, die als
arbeiten. Bei alten, gebrechlichen oder kranken Hunden kann auf die im Rahmen der Wesens- und Sachkundeüberprüfung geforderten Gehorsamleistungen verzichtet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass aus tiermedizinischen Gründen davon abzusehen ist. Tierärzte sowie Inhaber eines deutschen Jagdscheins müssen keine zusätzliche Sachkundeprüfung ablegen | ||||||||
| Aristit - von Aggressionen keine Spur | ||||||||
| Tierheime benötigen keine Halteerlaubnis für vermutlich gefährliche Hunde. Die zuständigen Tierheimmitarbeiter sowie deren Beauftragte müssen den Sachkundenachweis nicht für jeden Hund einzeln machen. Sachkundenachweise, die in anderen Bundesländern abgelegt wurden, können in Hessen anerkannt werden, wenn sie dem unsrigen Nachweis entsprechen (einfach beim Regierungspräsidium Darmstadt nachfragen). | ||||||||
| Was passiert, wenn die Auflagen nicht alle exakt eingehalten werden? | ||||||||
Der ungemütlichste Punkt des Ganzen: Dann kann die zuständige Behörde erst einmal die Sicherstellung und Verwahrung des Hundes z.B. im Tierheim anordnen. Als Halter dürfte es dann mehr als schwierig werden, diesen Hund zurückzubekommen oder überhaupt wieder eine Haltungsgenehmigung für einen vermutlich gefährlichen Hund zu erlangen. Und zur Erinnerung: Selbst wer einen „ungefährlichen“ Hund bei öffentlichen Versammlungen, Volksfesten, Märkten, in Gaststätten, öffentlichen Verkehrsmitteln etc. ohne Leine führt, muss mit Sicherstellung und Verwahrung des betreffenden Hundes rechnen. Hat ein Hund einen Menschen gar getötet oder ohne begründeten Anlass ernstlich verletzt, kann dieser Hund ungeachtet seiner Rasse eingezogen und getötet werden. Und selbst ein Hund - egal welcher Rasse - der einen Menschen in "Gefahr drohender Weise angesprungen" hat, kann als vermutlich gefährlicher Hund geführt werden. Wir denken allerdings, dass dieser Ernstfall bei einem gut sozialisierten und aufgezogenen Hund sowie einem verantwortungs-bewussten Hundehalter, der zu seinem Vierbeiner steht, nicht vorkommen dürfte. Zudem ist es immer auch abhängig von der Kulanz der jeweiligen Stadt, ab wann bei z.B. Ordnungswidrigkeiten wie Laufen ohne Leine eingegriffen wird. Wir haben diesbezüglich noch keine schlechten Erfahrungen gemacht - was aber voraussetzt, auch stets ein gutes Verhalten in der Öffentlichkeit an den Tag zu legen und besonders auf "Zielgruppen" wie Spaziergänger, Jogger, Nordic Walker etc. besondere Rücksicht zu nehmen. | ||||||||
| Was kann ich tun? | ![]() | |||||||
Zum
einen ist es sehr wichtig, die gegebenen Auflagen unbedingt einzuhalten und damit
seiner Stadt zu zeigen, dass man sich als Halter eines Rottweilers seiner Verantwortung
bewusst ist und trotz aller Auflagen und Widrigkeiten zu dieser tollen Rasse und
allen unseren vierbeinigen Begleitern steht. Der Rottweiler gehört genau
wie alle anderen Hunde nicht auf eine Liste mit „vermutlich gefährlichen
Hunden“. Entscheidend sind Prägung, Aufzucht und Erziehungs des Hundes.
Und hier können auch Sie positive Eindrücke in ihrer Umgebung hinterlassen:
Zeigen Sie Ihren Freunden und Bekannten, dass der Rottweiler ein toller Sportskamerad
und vierbeiniger Freund ist. Machen Sie Ihre Freunde und Familie darauf aufmerksam,
dass der Rottweiler wie auch andere Rassen zu Unrecht als gefährlich abgestempelt
wird und es keinen Grund gibt, vor einem Rotti Angst zu haben. | ||||||||
| Charis - von klein auf mit Kindern zusammen | ||||||||
Und - ganz wichtig - zeigen Sie in der Öffentlichkeit, dass ihr Hund gut sozialisiert, absolut nicht aggressiv ist und Sie prima mit ihm umgehen können. Bei fast jedem Spaziergang ergeben sich Möglichkeiten zum Gespräch mit ängstlichen Müttern oder verunsicherten Hundehaltern. Und fast immer gewinnt man mit sachlichen Argumenten einen Mitstreiter, der seinen Bekannten vielleicht in der nächsten Diskussion zum Thema begeistert von dem gut erzogenen Rotti und dem netten Halter erzählt, den er auf dem letzten Spaziergang getroffen hat. Und denken Sie daran: Wenn jeder Rottihalter sich bewusst wird, dass er selbst die Zukunft dieser Rasse und vor allem ihr Image mit in der Hand hat, gibt es vielleicht in Zukunft wieder weniger Vorfälle und Grund genug, „Rasselisten“ gänzlich zu streichen. | ||||||||
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